Kammergericht: 12 Jahre alter Schulungsnachweis reicht aus.
Bei der Anwendung standardisierter Meßverfahren zur Messung von Verkehrsordnungswidrigkeiten müssen die Meßbeamten ordnungsgemäß in die Bedienung des Meßgeräts eingewiesen worden sein, was durch aktenkundige Schulungsweise zu dokumentieren ist. Das Kammergericht (Beschluss vom 05.12.18) hat für… mehrKammergericht: 12 Jahre alter Schulungsnachweis reicht aus.
