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Schleudern

Schleudern und Abkommen von der Fahrbahn

Haftung für Unfälle durch Schleudern und Abkommen von der Fahrbahn

Kommt ein Fahrzeug ins Schleudern oder verlässt die Fahrbahn, wird in der Regel angenommen, dass der Fahrer den Unfall selbst verursacht hat – meist durch unangepasste Geschwindigkeit oder Unaufmerksamkeit. Allerdings kann der Anscheinsbeweis entkräftet werden, wenn der Fahrer einen atypischen Geschehensablauf, wie einen geplatzten Reifen oder ein plötzlich auftretendes Hindernis, nachweisen kann. In solchen Fällen erfolgt eine Haftungsverteilung. Lesen Sie in unserem Beitrag, welche rechtlichen Folgen ein Schleuderunfall hat und wie Sie sich im Ernstfall richtig verhalten.