OLG Saarbrücken – Beschluss vom 06.02.08
Zum Inhalt der Entscheidung: § 252 StPO lautet „Die Aussage eines vor der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen, der erst in der Hauptverhandlung von seinem Recht, das Zeugnis zu verweigern, Gebrauch macht, darf nicht verlesen werden.“ Dies… mehrOLG Saarbrücken – Beschluss vom 06.02.08