Erläuterungen zu § 9 StVO: Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
§ 9 StVO regelt das Verhalten beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren. Der Artikel erläutert die Pflichten, Risiken und rechtlichen Folgen bei Verstößen.
§ 9 StVO regelt das Verhalten beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren. Der Artikel erläutert die Pflichten, Risiken und rechtlichen Folgen bei Verstößen.
Beim Rückwärtsfahren gilt eine besondere Sorgfaltspflicht. Kommt es zu einem Unfall, spricht der Anscheinsbeweis häufig für ein Verschulden des Rückwärtsfahrenden. Die Haftungsverteilung richtet sich danach, ob der Unfall durch eine Pflichtverletzung oder ein Mitverschulden des anderen Beteiligten mitverursacht wurde.