Erläuterungen zu § 9 StVO
Abbiegen umfaßt jede Fahrtrichtungsänderung, die aus dem gleichgerichteten Verkehr hinausführt. Das Weiterfahren auf einer abknickenden Vorfahrtsstraße ist kein Abbiegen. Auch das Herausfahren von der Fahrbahn auf einen Seitenstreifen oder ein Fahrstreifenwechsel ist kein Abbiegen. Abbiegen… mehrErläuterungen zu § 9 StVO