§ 48 StVG – Registerführung und Registerbehörden
(1) Die Fahrerlaubnisbehörden (§ 2 Abs. 1) führen im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit ein Register (örtliche Fahrerlaubnisregister) über 1. von ihnen erteilte Fahrerlaubnisse sowie die entsprechenden Führerscheine, 2. Entscheidungen, die Bestand, Art und Umfang von… mehr§ 48 StVG – Registerführung und Registerbehörden