§ 62 StVG – Register über die Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr
(1) Die Zentrale Militärkraftfahrtstelle führt ein zentrales Register über die von den Dienststellen der Bundeswehr erteilten Dienstfahrerlaubnisse und ausgestellten Dienstführerscheine. In dem Register dürfen auch die Daten gespeichert werden, die in den örtlichen Fahrerlaubnisregistern gespeichert… mehr§ 62 StVG – Register über die Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr