Keine Verwertung gelöschter Flensburg-Entscheidungen
Eine nach Ablauf der einjährigen Überliegefrist im Fahreignungsregister gelöschte Entscheidung darf nicht mehr zum Zwecke der Entziehung der Fahrerlaubnis verwertet werden. Maßgeblich ist das Datum der Entziehungsverfügung, nicht etwa der Tat-Tag der letzten zu Punkteeintragungen… mehrKeine Verwertung gelöschter Flensburg-Entscheidungen