OVG Hamburg – Beschluss vom 22.11.06
Zum Inhalt der Entscheidung: In Anwendung von Art. 1 Abs. 2 und Art. 8 Abs. 4 der Führerscheinrichtlinie ist eine Fahrerlaubnisbehörde nicht gemäß § 46 Abs. 1 und 3 FeV berechtigt, ihre Bedenken hinsichtlich der Fahreignung… mehrOVG Hamburg – Beschluss vom 22.11.06