BGH zum unberechtigen Parken auf fremden Grundstücken
Widerrechtliches Parken auf fremden Grundstücken: Auch Fahrzeughalter haften. Das Parken auf fremden Grundstücken gegen den erkennbaren Willen des Hausherrn stellt eine Besitzstörung dar. Der Hausherr des Grundstücks kann, auch wenn das Fahrzeug bereits entfernt wurde,… mehrBGH zum unberechtigen Parken auf fremden Grundstücken