OLG Hamm zur Mindestfahrstrecke bei Abstandsverstößen
150 Meter mit zu geringem Abstand reicht für Bußgeld aus. In einem Bußgeldverfahren wandte der Betroffene ein, dass bei einem Abstandsverstoß, der über eine Stecke von 150 Metern gemessen wurde, die Meßstrecke zu kurz sei.… mehrOLG Hamm zur Mindestfahrstrecke bei Abstandsverstößen