OLG Brandenburg – Beschluss vom 10.02.25
Das OLG Brandenburg hat mit Beschluss vom 10. Februar 2025 (Az. 1 ORbs 284/24) klargestellt, dass ein Bußgeldbescheid wegen Fahrens unter Cannabiseinfluss auch ohne genaue Hausnummer wirksam sein kann – sofern der Tatort anderweitig hinreichend eingegrenzt ist. Zudem stellte das Gericht fest, dass selbst bei unvollständiger Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation ein Beweisverwertungsverbot regelmäßig nur greift, wenn der Verteidiger in der Hauptverhandlung rechtzeitig widerspricht.