OLG Hamm – Beschluss vom 06.07.05
Zum Inhalt der Entscheidung: Unter den Begriff der „Benutzung“ im Sinne des § 23 Abs. 1 a StVO fällt demzufolge auch die Nutzung eines Mobiltelefons als „Organisator“, wenn es dabei in die Hand genommen wird.… mehrOLG Hamm – Beschluss vom 06.07.05
