OLG Hamm – Beschluss vom 08.10.15
Zum Inhalt der Entscheidung: 1. Die Anordnung der Parallelvollstreckung mehrerer Fahrverbot betrifft die Vollstreckung einer Bußgeldbescheidung und kann daher nicht im Bußgeldurteil angeordnet werden. Die Entscheidung hierüber steht der Vollstreckungsbehörde zu, gegen deren Entscheidung nach… mehrOLG Hamm – Beschluss vom 08.10.15