§ 16 StVO – Warnzeichen
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, 1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder 2. wer sich oder Andere gefährdet sieht. (2) Wer einen Omnibus des Linienverkehrs oder einen gekennzeichneten Schulbus… mehr§ 16 StVO – Warnzeichen