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Lasermessung

AG Dortmund – Urteil vom 06.05.25

Bei einer Lasermessung mit dem Gerät Riegl LR 90-235/P aus einer Entfernung über 300 m und bei lebhaftem Verkehr ist eine eindeutige Zuordnung des Messwerts zu einem bestimmten Fahrzeug nur dann verwertbar, wenn eine ausreichende Plausibilitätsprüfung erfolgt. Fehlt es an konkreten Feststellungen zur Zielzuordnung, ist der Betroffene freizusprechen.