Ladungssicherung
Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Sicherung der Ladung ergibt sich für den Fahrer aus den §§ 22 und 23 StVO. Daneben ist auch Halter nach den §§ 30 und 31 StVZO für die Ladungssicherung verantwortlich. Die… mehrLadungssicherung
Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Sicherung der Ladung ergibt sich für den Fahrer aus den §§ 22 und 23 StVO. Daneben ist auch Halter nach den §§ 30 und 31 StVZO für die Ladungssicherung verantwortlich. Die… mehrLadungssicherung
(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen… mehr§ 22 StVO – Ladung