Zum Inhalt springen
Startseite | Ladung

Ladung

§ 22 StVO – Ladung

(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen… mehr§ 22 StVO – Ladung

Beladung

1. Fremdverschuldete Unfälle Wird aufgrund des Unfalls die Ladung oder im Fahrzeug befindliche Gegenstände beschädigt, so sind diese ebenfalls gemäß dem Zeitwert zu ersetzen. Gegebenenfalls ist der Neuwert zugrunde zu legen, wenn der Gegenstand aufgrund… mehrBeladung