Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Ladung der Polizei erhalte?
Einer Ladung der Polizei brauchen Sie nicht Folge zu leisten. Sie sind nur dann zum Erscheinen verpflichtet, wenn Sie von einem Richter oder Staatsanwalt geladen werden.
Einer Ladung der Polizei brauchen Sie nicht Folge zu leisten. Sie sind nur dann zum Erscheinen verpflichtet, wenn Sie von einem Richter oder Staatsanwalt geladen werden.