OVG NRW – Beschluss vom 06.03.2007
Zum Inhalt der Entscheidung: Bereits bereits der einmalige Konsum von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis) schließt im Regelfall gemäß Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung – FeV – die Kraftfahreignung aus. … mehrOVG NRW – Beschluss vom 06.03.2007