Kraftfahrbefähigung
Nach § 2 Abs. 5 StVG ist befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, wer ausreichende Kenntnisse der für das Führen von Kraftfahrzeugen maßgebenden gesetzlichen Vorschriften hat, mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr… mehrKraftfahrbefähigung