§ 50 StVG – Inhalt der Fahrerlaubnisregister
(1) In den örtlichen Fahrerlaubnisregistern und im Zentralen Fahrerlaubnisregister werden gespeichert 1. Familiennamen, Geburtsnamen, sonstige frühere Namen, Vornamen, Ordens- oder Künstlername, Doktorgrad, Geschlecht, Tag und Ort der Geburt, 2. nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung gemäß… mehr§ 50 StVG – Inhalt der Fahrerlaubnisregister