OLG Celle – Beschluss vom 02.11.15
Zum Inhalt der Entscheidung: Für die Berechnung eines Haushaltsführungsschadens und für die fiktive Entlohnung ungelernter Pflegetätigkeiten ist ein Stundensatz von 8,00 € angemessen. Oberlandesgericht Celle Beschluss vom 02.11.2015 1 W 14/15 Aus den Gründen:… mehrOLG Celle – Beschluss vom 02.11.15
