OLG Hamm – Beschluss vom 15.10.07
Zum Inhalt der Entscheidung: 1. Der Begriff der Benutzung eines Handys wird von der Rechtsprechung weit ausgelegt. Zur „Benutzung“ i. S. des § 23 Abs. 1a StVO gehört danach nicht nur das Telefonieren. Vielmehr liegt… mehrOLG Hamm – Beschluss vom 15.10.07