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Halterhaftung bei entgeltlicher Personenbeförderung

§ 8a StVG – Entgeltliche Personenbeförderung, Verbot des Haftungsausschlusses

Im Fall einer entgeltlichen, geschäftsmäßigen Personenbeförderung darf die Verpflichtung des Halters, wegen Tötung oder Verletzung beförderter Personen Schadensersatz nach § 7 zu leisten, weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Die Geschäftsmäßigkeit einer Personenbeförderung wird nicht dadurch… mehr§ 8a StVG – Entgeltliche Personenbeförderung, Verbot des Haftungsausschlusses