Unfälle auf öffentlichen Parkplätzen
Entscheidungen zur Haftungsquote – Unfälle auf Parkplätzen
Entscheidungen zur Haftungsquote – Unfälle auf Parkplätzen
Die Benzinklausel, auch unter Kraftfahrzeugklausel bekannt, ist eine Regelung in den Versicherungsbedingungen für Privathaftpflichtversicherungen. Sie schließt die Haftpflicht eines Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraftfahrzeugs für Schäden aus, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden. Für diese Schäden ist die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung zuständig.
Das unabwendbare Ereignis ist ein zentraler Begriff im Haftungsrecht bei Verkehrsunfällen. Nur wenn ein Unfall auch bei höchstmöglicher Sorgfalt nicht hätte verhindert werden können, kann die Haftung ausgeschlossen werden.
Kommt ein Fahrzeug ins Schleudern oder verlässt die Fahrbahn, wird in der Regel angenommen, dass der Fahrer den Unfall selbst verursacht hat – meist durch unangepasste Geschwindigkeit oder Unaufmerksamkeit. Allerdings kann der Anscheinsbeweis entkräftet werden, wenn der Fahrer einen atypischen Geschehensablauf, wie einen geplatzten Reifen oder ein plötzlich auftretendes Hindernis, nachweisen kann. In solchen Fällen erfolgt eine Haftungsverteilung. Lesen Sie in unserem Beitrag, welche rechtlichen Folgen ein Schleuderunfall hat und wie Sie sich im Ernstfall richtig verhalten.
Der Anscheinsbeweis spielt eine entscheidende Rolle bei der Klärung von Verkehrsunfällen. Er ermöglicht es, aus einem unstreitigen Sachverhalt auf einen typischen Unfallhergang zu schließen – etwa bei einem Auffahrunfall, Spurwechsel oder Vorfahrtsverstoß. Wer sich auf den Anscheinsbeweis beruft, muss nur beweisen, dass eine typische Unfallkonstellation vorliegt. Der Unfallgegner kann diesen jedoch entkräften, wenn er einen atypischen Geschehensablauf nachweist. In unserem Beitrag erfahren Sie, wann der Anscheinsbeweis greift und welche Konsequenzen er für die Haftung hat.
1. Fremdverschuldete Unfälle Wird aufgrund des Unfalls die Ladung oder im Fahrzeug befindliche Gegenstände beschädigt, so sind diese ebenfalls gemäß dem Zeitwert zu ersetzen. Gegebenenfalls ist der Neuwert zugrunde zu legen, wenn der Gegenstand aufgrund… mehrBeladung
Zum Inhalt der Entscheidung: 1. „Vorsichtiges“ Vorbeifahren im Sinne des § 20 StVO setzt in der Regel eine mäßige Geschwindigkeit voraus, die im Einzelfall, etwa wenn mit dem Heraustreten von Kindern zu rechnen ist, auch… mehrOLG Saarbrücken – Urteil vom 17.07.07
Die Redensart „Wer auffährt, ist schuld“ bezeichnet den Anscheinsbeweis zu Lasten des Auffahrenden. Er trifft häufig, aber nicht ausnahmslos zu. Je nach den zu berücksichtigen Einzelheiten des Unfalls kann eine Haftungsaufteilung in Betracht kommen. I.… mehrAuffahrunfall
Zum Inhalt der Entscheidung: Einen LKW mit Überbreite (2.95 m) auf einer Autobahnbaustelle mit ca. 3 m breiten Fahrspuren zu überholen stellt einen Verstoß gegen § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO (Verbot des Überholens… mehrLG Osnabrück – Urteil vom 02.06.06
In den Abrechnungsschreiben unfallgegnerischer Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer ist manchmal zu lesen, dass der Anspruchsteller sich „die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs zurechnen lassen müsse“ und aus diesem Grunde keine vollständige Erstattung seines Schadens beanspruchen könne. Nach Auffassung des Gesetzgebers… mehrBetriebsgefahr