Kammergericht Berlin – Beschluss vom 11.09.24
Aufgrund der Regelung des § 3 Abs. 1 BKatV ist es grundsätzlich fehlerhaft, die Herabsetzung der Regelgeldbuße damit zu begründen, der Betroffene habe keine Voreintragung im Fahrerlaubnisregister.
Aufgrund der Regelung des § 3 Abs. 1 BKatV ist es grundsätzlich fehlerhaft, die Herabsetzung der Regelgeldbuße damit zu begründen, der Betroffene habe keine Voreintragung im Fahrerlaubnisregister.
Gemäß § 25 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann ein Fahrverbot für die Dauer von bis zu drei Monaten verhängt werden, wenn der Fahrer eine „beharrliche Pflichtverletzung“ begangen hat. I. Der rechtliche Rahmen von §… mehrFahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzungen
Ein Fahrverbot kann bei schwerer Krankheit oder Behinderung unzumutbar sein. Wann Gerichte Ausnahmen zulassen und wie ein Härtefall richtig dargelegt wird.
In bestimmten Fällen kann trotz Verkehrsverstoßes vom Fahrverbot abgesehen werden – z. B. bei beruflicher Existenzbedrohung, gesundheitlichen Problemen oder einem Notfall. Unsere Entscheidungssammlung zeigt, wann Gerichte ein Absehen zulassen und welche Argumente im Bußgeldverfahren greifen.
Ein Fahrverbot muss nicht in jedem Fall verhängt werden – auch außerhalb des klassischen Augenblicksversagens können besondere Umstände ein Absehen rechtfertigen. Diese Entscheidungen zeigen, in welchen Konstellationen ein Absehen vom Fahrverbot in Betracht kommt, etwa… mehrEntscheidungen zum Absehen vom Fahrverbot – sonstige Gründe
In bestimmten Fällen kann trotz eines Regelfahrverbots davon abgesehen werden – etwa wenn dem Betroffenen durch das Fahrverbot berufliche Nachteile oder gar der Arbeitsplatzverlust drohen. Diese Entscheidungssammlung zeigt, wie Gerichte solche Härtefälle bewerten.
Bei überlanger Dauer des Verfahrens kann vom Fahrverbot abgesehen werden. Die herrscheinde Rechtsprechung nimmt insoweit eine Grenze von zwei Jahren an. Kammergericht Berlin – Beschluss vom 07.02.25: Sieht der Tatrichter vom Fahrverbot wegen langer Verfahrensdauer… mehrEntscheidungen zum Absehen vom Fahrverbot wegen langer Verfahrensdauer
Amtliche Leitsätze: 1. Macht der Betroffene mit Blick auf ein bußgeldrechtliches Fahrverbot geltend, aus gesundheitlichen Gründen (hier: sog. Reisekrankheit) weder Mitfahrmöglichkeiten als Bei- oder Mitfahrer noch öffentliche Verkehrsmittel nutzen zu können, sondern auf die Nutzung… mehrOLG Bamberg – Beschluss vom 28.12.15
Ein Fahrverbot kann für viele Betroffene erhebliche Konsequenzen haben, insbesondere wenn es um die berufliche Existenz oder persönliche Härten geht. In bestimmten Fällen besteht jedoch die Möglichkeit, unter Erhöhung der Geldbuße vom Fahrverbot abzusehen. Dies kann etwa bei unzumutbaren Härten, einer langen Verfahrensdauer, einem Augenblicksversagen oder einer fehlenden abstrakten Gefährdung in Betracht kommen. Auch berufliche Gründe oder die Teilnahme an verkehrspsychologischen Schulungen können als Argumente dienen. Die Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab und erfordern eine sorgfältige rechtliche Prüfung.
Gemäß einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 19.01.10 kann in einer Bußgeldsache von der Verhängung eines Fahrverbots nicht nur bei Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte abgesehen werden, sondern auch bei Vorliegen einer Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher… mehrOLG Hamm: Zum Absehen vom Fahrverbot wegen außergewöhnlicher Härten