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Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr – Definition, Strafen und Beispiele

Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) liegt vor, wenn eine Person absichtlich die Sicherheit des Verkehrs beeinträchtigt – etwa durch das Werfen von Gegenständen auf die Fahrbahn, das Entfernen von Gullideckeln oder das Manipulieren von Verkehrseinrichtungen. Diese Straftat kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Besonders schwere Fälle, in denen Menschen verletzt oder andere Straftaten ermöglicht werden, können Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren nach sich ziehen.