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Gefährdung des Straßenverkehrs

Gefährdung des Straßenverkehrs - § 315c StGB

Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB – Tatbestand, Strafen und Verteidigung

Die Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB ist eine schwerwiegende Straftat, die bei grob verkehrswidrigem und rücksichtslosen Verhalten vorliegt. Dazu zählen unter anderem das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie gefährliche Fahrmanöver wie das Missachten der Vorfahrt oder riskantes Überholen. Eine Verurteilung kann drastische Folgen haben – von hohen Geldstrafen über Punkte in Flensburg bis hin zum Führerscheinentzug und Freiheitsstrafen. Erfahren Sie in diesem Artikel, welche Tatbestände unter § 315c StGB fallen, wie Gerichte eine Gefährdung bewerten und warum eine rechtzeitige Strafverteidigung entscheidend ist.