Zum Inhalt springen
Startseite | Fahruntüchtigkeit

Fahruntüchtigkeit

Gefährdung des Straßenverkehrs - § 315c StGB

Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB – Tatbestand, Strafen und Verteidigung

Die Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB ist eine schwerwiegende Straftat, die bei grob verkehrswidrigem und rücksichtslosen Verhalten vorliegt. Dazu zählen unter anderem das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie gefährliche Fahrmanöver wie das Missachten der Vorfahrt oder riskantes Überholen. Eine Verurteilung kann drastische Folgen haben – von hohen Geldstrafen über Punkte in Flensburg bis hin zum Führerscheinentzug und Freiheitsstrafen. Erfahren Sie in diesem Artikel, welche Tatbestände unter § 315c StGB fallen, wie Gerichte eine Gefährdung bewerten und warum eine rechtzeitige Strafverteidigung entscheidend ist.

Trunkenheit im Verkehr § 316 StGB

Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB – Konsequenzen, Strafen und Verteidigung

Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB ist eine der häufigsten Verkehrsstraftaten und kann gravierende Folgen haben – von Geld- oder Freiheitsstrafen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis. Bereits ab 0,3 Promille kann eine relative Fahruntüchtigkeit vorliegen, während ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit unwiderlegbar angenommen wird. Auch Drogen am Steuer führen zu harten Sanktionen. Wer betroffen ist, sollte schnell handeln und sich anwaltlich beraten lassen, um Fahrverbote oder schwerwiegende Strafen zu vermeiden