§ 222 StGB – Fahrlässige Tötung
Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr ist eine schwerwiegende Straftat mit erheblichen rechtlichen Folgen. Sie liegt vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer durch Sorgfaltspflichtverletzung den Tod eines anderen verursacht – etwa durch überhöhte Geschwindigkeit, Missachtung der Vorfahrt oder Ablenkung am Steuer. Nach § 222 StGB drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Besonders problematisch ist die Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit, die das Strafmaß beeinflussen kann. Aufgrund der geänderten Rechtsprechung können riskante Fahrweisen sogar als Mord gewertet werden. In solchen Fällen ist eine professionelle rechtliche Beratung unerlässlich.