§ 222 StGB – Fahrlässige Tötung
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Diese Vorschrift hat bei Verkehrsunfällen eine erhebliche Bedeutung. Eine Strafbarkeit nach dieser Vorschrift setzt eine Sorgfaltspflichtsverletzung… mehr§ 222 StGB – Fahrlässige Tötung