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Fahreignung

Entscheidungen zur Bindungswirkung des Strafverfahrens für Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörde

§ 3 Abs. 3 und 4 StVG bestimmen, dass die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis in bestimmten Fällen nicht entziehen darf, wenn der Entziehungsgrund Gegenstand eines Strafverfahrens ist oder war. Wenn also ein Strafgericht für die Entziehung… mehrEntscheidungen zur Bindungswirkung des Strafverfahrens für Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörde