Keine Kostenfalle beim Kfz-Gutachten: Geschädigter muss Sachverständigenhonorar nicht selbst tragen
Wer nach einem Verkehrsunfall ein Schadensgutachten einholt, muss sich nicht um überhöhte Gutachterkosten sorgen. Das AG Münster bestätigt: Wird korrekt vorgegangen, trägt der Schädiger das Risiko – nicht der Geschädigte.

