AG Berlin-Mitte – Keine Haftung für E-Scooter
Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied, dass weder die Gefährdungshaftung noch die Haftung für vermutetes Verschulden auf E-Scooter anwendbar sind. Ein Anscheinsbeweis für unsachgemäßes Abstellen bei Umsturz eines E-Scooters wurde abgelehnt, da auch Dritte oder Witterungseinflüsse als… mehrAG Berlin-Mitte – Keine Haftung für E-Scooter