OLG Bamberg – Beschluss vom 12.08.08
Den Bestimmtheitsanforderungen kann ein wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erlassener Bußgeldbescheid auch dann genügen, wenn als Tatort ein signifikanter Streckenabschnitt eindeutig bezeichnet und die Tatzeit mit einem Zeitintervall von wenigen Minuten eingegrenzt ist.