BGH – Beschluss v. 27.04.17
Zum Inhalt der Entscheidung: Eine riskante Fahrweise allein erfüllt nicht den Tatbestand des § 315c Abs. 1 StGB. Erforderlich ist ein „Beinahe-Unfall“, also ein Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, „das… mehrBGH – Beschluss v. 27.04.17
