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Verbotene Fahrzeugrennen

§ 315d StGB – Verbotene Kraftfahrzeugrennen

Seit 2017 sind illegale Straßenrennen durch § 315d StGB ausdrücklich unter Strafe gestellt. Neben der Teilnahme an Rennen ist auch das sogenannte Alleinrasen strafbar, wenn der Fahrer rücksichtslos mit maximaler Geschwindigkeit fährt. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen – insbesondere bei einer konkreten Gefährdung oder schweren Unfallfolgen. Doch welche Voraussetzungen müssen für eine Verurteilung erfüllt sein, und welche Verteidigungsstrategien gibt es? Hier erfahren Sie alles Wichtige zu den Tatbestandsmerkmalen und Rechtsfolgen des § 315d StGB.