Aussage gegen Aussage im Verkehrsstrafrecht – Was Sie wissen sollten
Im Verkehrsstrafrecht kommt es häufig zu „Aussage gegen Aussage“-Situationen, wenn die Anklage ausschließlich auf der Aussage eines einzigen Zeugen beruht. Eine Verurteilung ist dennoch möglich, sofern das Gericht die Zeugenaussage als glaubwürdig einstuft. Dabei gelten strenge Beweiswürdigungsgrundsätze, etwa zur Konstanz und Plausibilität der Aussage. Der Grundsatz „in dubio pro reo“ schützt den Angeklagten nur, wenn nach der Beweisaufnahme erhebliche Zweifel bestehen.