§ 63 StVG – Ermächtigungsgrundlagen, Ausführungsvorschriften
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen 1. über die Übermittlung der Daten durch den Hersteller von Führerscheinen an das Kraftfahrt-Bundesamt und die dortige Speicherung nach… mehr§ 63 StVG – Ermächtigungsgrundlagen, Ausführungsvorschriften