Arzneimittel und Kraftfahreignung
1. Mißbräuchliche Einnahme psychoaktiv wirkender Arzneimittel Die mißbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln und anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen schließt nach Nr. 9.4. der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung die Fahreignung für alles Fahrerlaubnisklassen aus. Hierzu gehören… mehrArzneimittel und Kraftfahreignung