Muss ich auf einen Anhörungsbogen reagieren?
Sie sind nur verpflichtet, Ihre Personalien zutreffend anzugeben. Wenn diese bereits bekannt sind, sind Sie nicht verpflichtet, einen Anhörungsbogen der Polizei oder einer Bußgeldbehörde ausgefüllt zurückzusenden. Im Regelfall ist es sinnvoll, über einen Rechtsanwalt Einsicht… mehrMuss ich auf einen Anhörungsbogen reagieren?