Anfahren vom Straßenrand
Der Anfahrende hat gemäß § 10 StVO eine gesteigerte Sorgfaltspflicht zu beachten. Im Falle eines Unfalls ist im Regelfall eine Alleinhaftung des Anfahrenden anzunehmen. Eine Mithaftung des Unfallgegners kommt in Betracht, wenn dieser selbst gegen… mehrAnfahren vom Straßenrand