Drogen und Kraftfahreignung (außer Cannabis)
Nach Nr. 9.1. und 9.3. der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung gilt als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, wer Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes einnimmt oder von ihnen abhängig ist. Zu diesen Betäubungsmitteln gehören u.a. Kokain,… mehrDrogen und Kraftfahreignung (außer Cannabis)