AG Dortmund – Beschluss vom 04.03.25
Zum Inhalt der Entscheidung: Im Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst das Recht der Verteidigung auf erweiterte Akteneinsicht gemäß dem Grundsatz des fairen Verfahrens auch die Herausgabe digitaler Falldaten einschließlich Rohmessdaten, Token, Passwort sowie der Messreihe des Tattages, sofern… mehrAG Dortmund – Beschluss vom 04.03.25

