VGH Baden-Württemberg zum Abstinenznachweis bei Drogenkonsum
Der Konsum harter Drogen (d.h. Drogen gemäß dem Betäubungsmittelgesetz, außer Cannabis) führt gemäß der Anlage 9.1. zur Fahrerlaubnisverordnung regelmäßig zum Verlust der Fahreignung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein- oder mehrmaliger Konsum vorliegt… mehrVGH Baden-Württemberg zum Abstinenznachweis bei Drogenkonsum