OLG Koblenz – Beschluss vom 02.05.02
Zum Inhalt der Entscheidung : Wer den vorgeschriebenen Abstand zu irgendeinem Zeitpunkt seiner Fahrt objektiv pflichtwidrig und subjektiv vorwerfbar unterschreitet, hat damit den einschlägigen Bußgeldtatbestand verwirklicht. Der Abstandsverstoß muss hierfür nicht über eine längere Strecke… mehrOLG Koblenz – Beschluss vom 02.05.02