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Abstandsmeßverfahren

Abstandsmeßverfahren

Geringfügige Abstandsunterschreitungen reichen für eine Verfolgung als Abstandsverstoß nicht aus. Der Bundesgerichtshof verlangt insoweit eine „nicht ganz vorübergehende“ Abstandsunterschreitung (Bundesgerichtshof, NJW 1969, 939, 940 f.). Das Oberlandesgericht Hamm läßt insoweit einen Zeitaum von 3 Sekunden… mehrAbstandsmeßverfahren