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Abschleppkosten

Abschleppkosten nach Unfall

Abschleppkosten nach einem fremdverschuldeten Unfall – Wer zahlt?

Nach einem fremdverschuldeten Unfall stellt sich oft die Frage, wer für die Abschleppkosten aufkommt. Grundsätzlich sind diese Kosten erstattungsfähig, wenn das Fahrzeug durch den Unfall fahruntüchtig wird. Doch es gibt strittige Punkte: Darf das Auto in eine weiter entfernte Werkstatt gebracht werden? Was passiert, wenn die Polizei das Abschleppen veranlasst? Und wie sieht es bei einem Totalschaden aus? In unserem Beitrag erfahren Sie, welche Regelungen gelten und worauf Sie achten sollten, um Streitigkeiten mit der Versicherung zu vermeiden.