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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Geldstrafe

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Eine Geldstrafe wird in sogenannten Tagessätzen verhängt. Es wird also kein Gesamtbetrag ausgeurteilt, sondern eine Geldstrafe in Höhe einer bestimmten Tagessatzanzahl und einer bestimmten Tagessatzhöhe.

Die Anzahl der Tagessätze hängt von der Schwere des begangenen Delikts und der zugunsten bzw. zu Lasten des Angeklagten zu berücksichtigenden Umstände ab.

Die Höhe des Tagessatzes hängt von der aktuellen Einkommens/Vermögenssituation des Angeklagten ab, hat also mit dem begangenen Delikt nichts zu tun. Ein Tagessatz soll sich an der Höhe des täglich verfügbaren Einkommens abzüglich der Unterhaltsverpflichtungen des Angeklagten richten. Mit dem tägich verfügbaren Einkommen ist das dem Angeklagten tatsächlich zur Verfügung stehende Einkommen gemeint. Dies ist also das eigene Nettoeinkommen sowie gegebenenfalls noch weitere Einkommensbestandteile. Wenn der Angeklagte verheiratet ist und der Ehepartner ein eigenes Einkommen hat, kann dessen Einkommen gegebenenfalls mit berücksichtigt werden, wenn zu erwarten ist, dass es auch dem Angeklagten zugute kommt. Wenn den Strafverfolgungsbehörden keine Angaben zu den Einkommensverhältnissen des Angeklagten vorliegen müssen diese geschätzt werden. Der Angeklagte ist nicht verpflichtet, seine Einkommensverhältnisse zu offenbaren. Wurde die Tagessatzhöhe zu hoch geschätzt, kann es sinnvoll sein, bereits aus diesem Grunde den gegebenen Rechtsbehelf/das gegebene Rechtsmittel gegen die betreffende Entscheidung einzulegen.

Die Bemessung der Geldstrafe in Tagessätzes bedeutet nicht, dass diese in Raten in Höhe von jeweils einem Tagessatz gezahlt werden kann. Nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist, sendet die Staatsanwaltschaft dem Verurteilten eine Rechnung über den gesamten Urteilsbetrag und die Verfahrenskosten. Kann dieser den Urteilsbetrag nicht in einer Summe zahlen, sollte er bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Gewährung von Zahlungserleichterungen stellen. Die Staatsanwaltschaften sind in der Regel ohne weiteres bereit, eine einkommensgerechte Ratenzahlung zu gewähren, wenn nachgewiesen wird, dass der Gesamtbetrag nicht in einer Summe gezahlt werden kann.

 

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