• 0201 - 37 97 804
  • info@kanzlei-heskamp.de

port kl

 

 

Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

 

 

 


Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO

Bewertung: 4 / 5

Stern aktivStern aktivStern aktivStern aktivStern inaktiv
 

Die Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen gem. § 153 a StPO hat im Verkehrsstrafrecht eine herausragende Bedeutung. Nach dieser Vorschrift kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des Gerichts und des Beschuldigten von der Erhebung der öffentlichen Anklage absehen, wenn bestimmte Auflagen oder Weisungen geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und wenn die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. In der Praxis sind dies regelmäßig Geldzahlungen an die Staatskasse oder einen gemeinnützigen Verein. 

Die Vorschrift hat für den Beschuldigten folgende Vorteile:

  • Er vermeidet eine strafgerichtliche Verurteilung und die damit verbundenen Register- und Punkteeintragungen. Bei einer Einstellung nach § 153a StPO bleibt der Beschuldigte strafrechtlich unbescholten. Es erfolgt weder eine Eintragung in das Bundeszentralregister noch in das Flensburger Fahreignungsregister.
  • Nach einer Einstellung nach § 153a StPO kann die entsprechende Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden. Auch eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit ist nicht mehr möglich, d.h. die straf- und bußgeldrechtliche Ahndung des Sachverhalts ist abgeschlossen.
  • Er vermeidet das Risiko einer möglichen Entziehung der Fahrerlaubnis oder eines Fahrverbots im Strafverfahren.
  • Falls der Beschuldigte sich noch in der Fahrerlaubnis-Probezeit befindet, wird der Vorfall nicht als Verstoß gewertet, so dass keine Verlängerung der Probezeit und keine Anordnung eines Aufbauseminars stattfindet.
  • Es fallen keine Verfahrenskosten (Gerichtskosten, Zeugenentschädigunggen, Sachverständigenkosten) an, diese trägt gem. § 467 I StPO die Staatskasse. Sofern eine Rechtsschutzversicherung eingreift, trägt diese die Vergütung des Strafverteidigers.

Bei einem Fall von unterdurchschnittlicher Schwere und entsprechend sinnvoller Verteidigungsstrategie bestehen oft gute Aussichten, das Verfahren auf diese Weise zu beenden.

Vorsicht ist allerdings geboten, wenn der Sachverhalt, der zum dem Strafverfahren geführt hat, auch zivilrechtliche Konsequenzen hat. Bevor einer Einstellung nach § 153a StPO zugestimmt wird, sollte dies nach Möglichkeit mit den beteiligten Versicherern abgestimmt werden. Dies gilt insbesondere bei dem Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, da dieses ebenfalls eine sogenannte Obliegenheitsverletzung darstellt und Regressforderungen des Kraftfahrthaftpflichtversicherers zur Folge haben kann. Zwar gilt bei einer Einstellung nach § 153a StPO die Unschuldsvermutung weiter. Zu der Frage, ob und wie eine erklärte Zustimmung zu einer Einstellung nach § 153a StPO Eingang in die gerichtliche Entscheidungsfindung in einem nachfolgenden Zivilrechtsstreit findet, können jedoch keine allgemeingültigen Aussagen getroffen werden. In Fällen, in denen es offen ist, ob die Tat nachgewiesen werden kann, ist zumindest zu überlegen ob es sinnvoll ist, die Einstellung nach § 153a StPO abzulehnen und es auf eine Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung ankommen zu lassen.

Ähnliche Themen:

Please publish modules in offcanvas position.