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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Punktekatalog für Straftaten

Bewertung: 5 / 5

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Strafgerichtliche Verurteilungen (Strafbefehl oder Urteil) werden im Fahreignungsregister wie folgt mit Punkten bewertet:

 

Straftaten, die bei jeder Verurteilung eingetragen werden.

(2 Punkte, bei Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht 3 Punkte, s.u.)

§ 142 StGB - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

 

§ 315b StGB - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

 

§ 315c StGB - Gefährdung des Straßenverkehrs

 

§ 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr

 

§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis

 

 


Straftaten, die nur eingetragen werden, wenn das Gericht zusätzlich ein Fahrverbot verhängt.

(2 Punkte)

 § 222 StGB - Fahrlässige Tötung

 

§ 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung

 

§ 240 StGB - Nötigung

 

§ 323a StGB - Vollrausch

 

§ 323c StGB - Unterlassene Hilfeleistung

 

§ 22 StVG - Kennzeichenmißbrauch

 

 

 


Straftaten, die eingetragen werden, wenn das Gericht zusätzlich die Fahrerlaubnis entzieht. (3 Punkte)

 

 § 142 StGB - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

 

§ 222 StGB - Fahrlässige Tötung

 

§ 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung

 

§ 240 StGB - Nötigung

 

§ 315b - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

 

§ 315c StGB - Gefährdung des Straßenverkehrs

 

§ 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr

 

§ 323a StGB -Vollrausch

 

§ 323c - Unterlassene Hilfeleistung

 

§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis

 

§ 22 StVG - Kennzeichenmißbrauch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In den strafgerichtlichen Entscheidungen (Urteil oder Strafbefehl) wird auf die Punkteintragung nicht ausdrücklich hingewiesen. Es erfolgt dennoch eine Eintragung im Fahreignungsregister.

 

 

 

 

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